Die Anwaltskanzlei Acar24 wendet sich bundesweit speziell an Privatpersonen, die nach den Regelungen der Insolvenzordnung schnell und zu fairen Bedingungen eine Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenzverfahren) durchführen wollen, um spätestens nach 6 Jahren von Ihren Schulden frei zu werden (Restschuldbefreiung).
Dieses Verfahren kann grundsätzlich jede Privatperson (Schuldner) unabhängig von der jeweiligen persönlichen Situation und der Höhe der Schulden durchführen.
Auch ehemalige Selbständige (Freiberufler und Unternehmer) können ein Verbraucherinsolvenzverfahren unter folgenden Voraussetzungen in die Wege leiten:
- Die Vermögensverhältnisse müssen überschaubar sein; hierzu darf der ehemals Selbständige maximal 19 Gläubiger haben.
- Gegen ihn dürfen keine Forderungen aus früheren Arbeitsverhältnissen bestehen (insbesondere keine Lohnansprüche früherer Arbeitnehmer und keine ausstehenden Beiträge der Sozialversicherungsträger).
Bei Acar24
- erhalten Sie umfassende rechtliche und praktische Beratung zur Vorbereitung und Einleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
- haben Sie so gut wie keine Wartezeiten, so dass bei Ihrer entschiedenen Mitwirkung der Insolvenzantrag oft innerhalb eines Monats nach Kontaktaufnahme mit Acar24 bei Gericht eingereicht werden kann.
- besteht Erreichbarkeit insbesondere auch an den Wochenenden.
Nähere Informationen finden Sie, indem Sie die entsprechenden Felder auf der linken Seite anklicken.

